Was ist ein Investmentclub?Ein Investmentclub oder Aktienclub
ist ein Zusammenschluss von Anlegern mit dem Zweck, sich durch gemeinsame Investition
von Anlagebeträgen in Wertpapieren eine flexible und preiswerte
Vermögensbildung und die Vertiefung des Börsenfachwissens zu ermöglichen.
Die gemeinsame Investition erfolgt
über Gemeinschaftsdepots mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten, deren Mitinhaber
jeweils eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Depot-Gesellschaft) bilden. Wie ist ein Investmentclub
aufgebaut? Ein Investmentclub besteht in der Regel aus drei Organen;
Geschäftsführung: Abwicklung sämtlicher
Bankgeschäfte ausser zuslassungspflichtiger Finanzdienstleistung. Zuständig für
die Mitgliederverwaltung sowie Organisation und Verwaltung der Veranstaltungen. Gesellschaftsabrechnung, und Steuererklärung etc. Anlageausschuss: Aufgabe des
Anlageausschusses ist es, der Geschäftsführung bei der Wertpapierauswahl
beratend zur Seite zu stehen.
Kontrollausschuss: Der Kontrollausschuss
hat das Recht und die Aufgabe, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft
persönlich zu unterrichten, die Geschäftsbücher und die Geschäftspapiere
einzusehen und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des
Gesellschaftsvermögen zu machen.
Werden Mitglieder in den Investmentprozess miteinbezogen?
Ja,
im Normalfall sind Mitglieder stark in den Prozess eingebunden, wobei
auf die individuellen Präferenzen Rücksicht genommen wird.
Unterliegen Investmentclubs der staatlichen Aufsicht? Bis zu
einer Grenze von 50 Mitgliedern und 500.000 Euro eingezahltem Kapital
unterliegt ein Investmentclub grundsätzlich keiner staatlichen Aufsicht, sofern
keine gewerbliche Tätigkeit erfolgt und kein Entgelt für die Geschäftsführung
gezahlt wird.
|
|