Was ist ein Investmentclub?
Ein Investmentclub oder Aktienclub ist ein Zusammenschluss von Anlegern mit dem Zweck, sich durch gemeinsame Investition von Anlagebeträgen in Wertpapieren eine flexible und preiswerte Vermögensbildung und die Vertiefung des Börsenfachwissens zu ermöglichen.

Die gemeinsame Investition erfolgt über Gemeinschaftsdepots mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten, deren Mitinhaber jeweils eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Depot-Gesellschaft) bilden.

Wie ist ein Investmentclub aufgebaut?
Ein Investmentclub besteht in der Regel aus drei Organen;


Geschäftsführung: Abwicklung sämtlicher Bankgeschäfte ausser zuslassungspflichtiger Finanzdienstleistung. Zuständig für die Mitgliederverwaltung sowie Organisation und Verwaltung der Veranstaltungen. Gesellschaftsabrechnung, und Steuererklärung etc.

Anlageausschuss:
Aufgabe des Anlageausschusses ist es, der Geschäftsführung bei der Wertpapierauswahl beratend zur Seite zu stehen.

Kontrollausschuss: Der Kontrollausschuss hat das Recht und die Aufgabe, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich zu unterrichten, die Geschäftsbücher und die Geschäftspapiere einzusehen und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögen zu machen.

Werden Mitglieder in den Investmentprozess miteinbezogen?

Ja, im Normalfall sind Mitglieder stark in den Prozess eingebunden, wobei auf die individuellen Präferenzen Rücksicht genommen wird.

Unterliegen Investmentclubs der staatlichen Aufsicht?

Bis zu einer Grenze von 50 Mitgliedern und 500.000 Euro eingezahltem Kapital unterliegt ein Investmentclub grundsätzlich keiner staatlichen Aufsicht, sofern keine gewerbliche Tätigkeit erfolgt und kein Entgelt für die Geschäftsführung gezahlt wird.